Ausgangssituation
Nachlässe von regional bedeutenden Kunstschaffenden finden selten Platz in den Sammlungen der grossen Museen. Die Nachkommen sind oft überfordert, verbindliche Lösungen gibt es nicht: Die öffentliche Hand und ihre Gedächtnisinstitutionen können meist nur informativ (etwa durch die Beratungsstelle für Künstlernachlässe des SIK) und im besten Fall subsidiär unterstützen. Die Künstler*innen-Nachlassbetreuung bleibt in den meisten Fällen Privatsache und damit in einem gewissen Masse dem Zufall überlassen. In den letzten Jahren haben sich in der Schweiz diverse Initiativen, Vereine und Unternehmen gebildet, die sich um eine langfristige Bewahrung von Künstler*innen-Nachlässen bemühen, z.B. die ART-Nachlassstiftung und ArchivArte in Bern und die Fondation Ateliers d’Artistes in St-Maurice.
Im Raum Basel kümmert sich der Verein ARK Basel im gleichnamigen Archiv um die Sicherung und Bewahrung der Nachlässe von regional bedeutenden Künstler*innen
Vision
Das auf Dauer angelegte und (in Teilen) öffentlich zugängliche Archiv Regionaler Künstler*innen-Nachlässe widmet sich der Bewahrung und Verbreitung von Kernnachlässen bedeutender Künstler*innen der Region Basel und bietet als regionales Kompetenzzentrum Dienstleistungen im Umgang mit Künstler*innen-Nachlässen an.
Hauptziele sind
die Sicherstellung einer repräsentativen Auswahl von Werken und Dokumenten aus Nachlässen von regional bedeutenden Künstler*innen. Dabei geht es zunächst um eine fachgerechte Erhaltung und soweit möglich, um eine archivarisch-dokumentarische Erschliessung, die zum Verständnis des Schaffens beiträgt. Nachlässe, die an ihrem ursprünglichen Ort oder bei Erben gut aufgehoben sind, können, sofern sie erschlossen und dokumentiert sind, in digitaler Form ins ARK Basel aufgenommen werden.
Aufnahme
Das Regionale Archiv für Künstler*innen-Nachlässe Basel sammelt Kernnachlässe bedeutender Künstler*innen der Region Basel, die ihren Wirkungskreis nachhaltig geprägt haben und deren Schaffen aussagekräftig war für ihre Zeit. Während der Bezug zur Region Basel (durch Herkunft, Wohnort oder Gegenstand) zwingend ist, wird die relative Bedeutung einer Künstler*in durch folgende (vom Berufsverband der visuellen Künstlerinnen und Künstlern Visarte übernommenen) Kriterien fassbar gemacht:
Mindestens 3 der genannten Kriterien müssen erfüllt sein*. Zusätzlich können besonders im Fall von Autodidakten und Quereinsteigerinnen auch der künstlerische Wert (Eigenständigkeit des Ausdrucks, Konzept und Aussage des Werks) sowie zeitgeschichtliche Aspekte berücksichtigt werden. Konservatorische und logistische Aspekte können ebenfalls gewichtet werden.
Über die Aufnahme eines Nachlasses ins ARK Basel entscheidet der Vorstand zusammen mit einem Fachgremium von 7 Personen (Zusammensetzung: mind. 2 Kunstschaffende, Kunsthistoriker*innen aus Uni- und Museumskontext, unabhängige Personen, die nicht aus dem Kunstbereich kommen). Dieses Fachgremium kann, muss aber nicht zwingend, mit dem Vorstand kongruent sein. Das Gremium muss von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Trägerschaft
Das Regionale Archiv für Künstler*innen-Nachlässe Basel wird vom gleichnamigen, gemeinnützigen Verein betrieben. Der Verein unterscheidet verschiedene Mitgliederkategorien (Aktivmitgliedschaft, Förderer, Gönner).
Finanzierung
Neben den Mitgliederbeiträgen ist das ARK Basel sowohl auf öffentliche als auch auf private Geldgeber angewiesen. Künstler*innen und Erben, deren Nachlässe aufgenommen werden, überlassen den Nachlass dem ARK Basel und übertragen ihm sämtliche Rechte. Sie beteiligen sich mit einer Spende an den Erschliessungs- und Erhaltungskosten – in der Regel 3000 + 1000 CHF. Ein weiterer Teil der Kosten kann durch Veräusserungen (Ausstellungen und Auktionen) gedeckt werden.